Rechtzeitig an Zuzahlungen denken!
Noch ist etwas Zeit im Jahr 2025, doch die Uhr tickt. Vor allem, wenn Sie als Selbstständiger, Freiberufler oder Geschäftsführer im Besitz eines Rürup-Rentenvertrages (Basisrente) sind oder in den Genuss einer Tantiemen-Auszahlung kommen. Dann bleiben Ihnen noch ein paar Tage Zeit, um richtig Steuern zu sparen. Für 2025 steht ein großer Betrag zur Verfügung, der staatlich gefördert in einen Rürup-Vertrag einbezahlt werden kann. Sind Sie einzeln veranlagt, stehen Ihnen 29.344 Euro an Beitrag zu, die vollständig steuerlich absetzbar sind. Bei Ehepaaren sogar die doppelte Summe. Diese kann (bei Ehepartnern) nach Belieben aufgeteilt werden, also auch gern alles bei einer Person, wenn nur ein Rürup-Vertrag besteht. Als Selbstständiger/Freiberufler können Sie unter anderem auch Unternehmensgewinne oder Steuerrückzahlungen nutzen. Selbstverständlich können Sie auch Angespartes, nicht benötigtes Kapital, verwenden, um Ihre Steuerlast im aktuellen Jahr zu reduzieren. Sollten Sie noch keinen Rürup-Vertrag haben, dann beraten wir Sie gern. Gerade als Selbstständiger oder Freiberufler ist die Rürup-Rente eine großartige Möglichkeit, steueroptimiert die eigene Altersvorsorge zu gestalten. (Beachten Sie jedoch bitte, dass von dieser Summe zunächst gezahlte Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung abzuziehen sind.)
Eine ähnliche Situation ergibt sich bei Firmen-Entscheidern wie Geschäftsführern oder Vorständen, die als variablen Vergütungsteil eine Tantieme zum Jahresende erhalten. Meist im November erreichen die Zahlen der Steuerberater das Unternehmen. Diese Zahlen lösen im besten Fall eine Auszahlung der verhandelten Tantieme aus. Dann freuen nicht nur Sie sich über die Sonderzahlung, auch der Fiskus öffnet beide Hände. Diese Steuerlast kann jedoch relativ einfach verschoben werden: Eine komplette oder teilweise Umwandlung in eine beitragsorientierte Pensionszusage verschiebt die aktuelle Steuerlast in die Zukunft, sogar bis zum Rentenbeginn. Der Vorteil liegt darin, dass Sie später von einem niedrigeren Steuersatz als während des Arbeitslebens profitieren könnten. Zudem handelt es sich bei der rückgedeckten Pensionszusage um ein sehr flexibles Produkt, das keine Verrentungspflicht oder regelmäßige Sparraten vorsieht. Bestens geeignet für jährliche Einmal- und Sonderzahlungen. Zusätzlich können Sie bei einer späteren Kapitalauszahlung auch ein weiteres Instrument zur Steuerreduzierung nutzen: die sogenannte Fünftelregelung. Diese sorgt dafür, dass die Steuer so berechnet wird, als ob die Abfindung gleichmäßig auf fünf Jahre verteilt wäre und senkt somit die Gesamtsteuerlast merklich.
Beide Varianten haben – obwohl es grundverschiedene Produkte sind – zwei Gemeinsamkeiten: Zum einen reduzieren Sie Ihre aktuelle Steuerlast und zum anderen besparen Sie mit der Einmalzahlung auch Ihre Altersvorsorge.
Wie es mit der gesetzlichen Rentenversicherung weitergeht, ist ungewiss. Eigenständig Verantwortung übernehmen, gepaart mit einer Reduzierung der eigenen Steuerlast klingt da total vernünftig, oder? Vereinbaren Sie gleich einen Termin bei uns.